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Rechtliche Beiträge

Wie meldet man eine Marke in Syrien an? Prüfung, Veröffentlichung, Widerspruch und Verlängerung

Von Rechtsanwalt Ahmad Alkourabi, Gründungsanwalt ·

Die Rolle der Direktion für den Schutz des gewerblichen Eigentums, die Prüfungs- und Veröffentlichungsphasen und die 90-tägige Widerspruchsfrist, die zehnjährige Schutzdauer und die Verlängerung, wie ein ausländisches Unternehmen seine Marke in Syrien anmeldet, sowie das Vorgehen bei Nachahmung oder Verletzung und der zustehende Schadensersatz.

Nach dem Gesetz über den Schutz des gewerblichen Eigentums Nr. 8 von 2007 und den Ausführungsbestimmungen des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz in Syrien.

Die Direktion für den Schutz des gewerblichen Eigentums und ihre Rolle

  • Die Stelle: eine Direktion des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz.
  • Die Rolle: Führung der Register für Marken, Geschmacksmuster und Modelle; Entgegennahme der Anmeldungen und deren formelle und materielle Prüfung; Erteilung der Schutz- und Registrierungsurkunden; Veröffentlichung im amtlichen Blatt (Blatt für den Schutz des Eigentums); sowie Entgegennahme und Entscheidung über Widersprüche nach dem Gesetz.

Prüfungs- und Veröffentlichungsphasen sowie die Widerspruchsfrist

  • Prüfungsphase: Die Marke wird formell und materiell geprüft, um sicherzustellen, dass keine ähnliche oder bereits eingetragene Marke besteht und dass sie nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.
  • Veröffentlichungsphase: Wird die Marke angenommen, erfolgt die Veröffentlichung im amtlichen Markenblatt auf Kosten des Anmelders.
  • Widerspruchsfrist: Jeder Beteiligte kann der Eintragung innerhalb von 90 Tagen ab dem Veröffentlichungsdatum widersprechen.

Schutzdauer und Verlängerungsverfahren

  • Schutzdauer: Der Schutz wird für 10 Jahre ab dem Anmeldetag gewährt.
  • Verlängerung: verlängerbar um gleiche und aufeinanderfolgende Zeiträume. Der Verlängerungsantrag wird im letzten Jahr der Schutzdauer gestellt oder innerhalb einer zusätzlichen Frist von 6 Monaten nach Ablauf gegen eine Verspätungsgebühr.

Wie ein ausländisches Unternehmen seine Marke in Syrien anmeldet

  • Über einen amtlichen Vertreter: Ein ausländisches (nicht ansässiges) Unternehmen muss die Anmeldung über einen Schutzrechtsvertreter oder einen qualifizierten, zugelassenen und in Syrien ansässigen Rechtsanwalt einreichen, aufgrund einer förmlichen Vollmacht, beglaubigt durch die syrische Botschaft im Land des Unternehmens und durch das syrische Außenministerium.
  • Der internationale Weg (Madrider Protokoll): Die Marke kann entweder unmittelbar bei der Direktion in Syrien oder über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nach dem Madrider Abkommen und Protokoll unter Benennung Syriens als Zielstaat eingetragen werden.

Vorgehen bei Nachahmung oder Verletzung und der zustehende Schadensersatz

  1. Antrag bei der Eigentumsdirektion oder der Staatsanwaltschaft auf einstweilige Beschlagnahme, Aufnahme eines Sicherungsprotokolls und Einziehung der nachgeahmten Erzeugnisse und Werkzeuge.
  2. Einleitung des Strafverfahrens vor dem erstinstanzlichen Strafgericht, um den Verletzer mit Freiheits- und Geldstrafe zu verfolgen.
  3. Erhebung einer Zivilklage auf Unterlassung der Verletzung, Löschung der nachgeahmten Marke und Untersagung ihrer Benutzung.

Zustehender Schadensersatz: Der Markeninhaber kann angemessenen materiellen und immateriellen Ersatz für den erlittenen Schaden, die entstandenen Verluste und den infolge der Verletzung entgangenen Gewinn verlangen. Das zuständige Gericht bestimmt die Höhe auf Grundlage einer Sachverständigenbewertung sowie der Einschätzung des Schadensumfangs und der Verkäufe der nachgeahmten Erzeugnisse.