Gesellschafts- und Investitionsrecht
Gründung von Unternehmen aller Rechtsformen, Erstellung von Handelsverträgen und Einholung von Investitions- und Industrielizenzen.
Der Bereich übernimmt die Gründung von Gesellschaften in allen Rechtsformen (Aktiengesellschaft, GmbH, Personengesellschaft), die Erstellung nationaler und grenzüberschreitender Handelsverträge sowie die Einholung von Investitions- und Industrielizenzen bei der Syrischen Investitionsbehörde und den zuständigen Ministerien.