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Gesellschafts- und Investitionsrecht

Gründung von Unternehmen aller Rechtsformen, Erstellung von Handelsverträgen und Einholung von Investitions- und Industrielizenzen.

Der Bereich übernimmt die Gründung von Gesellschaften in allen Rechtsformen (Aktiengesellschaft, GmbH, Personengesellschaft), die Erstellung nationaler und grenzüberschreitender Handelsverträge sowie die Einholung von Investitions- und Industrielizenzen bei der Syrischen Investitionsbehörde und den zuständigen Ministerien.

Unter der Leitung von

Gesellschafts- und Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Tharaa Matar

Mitglied der Anwaltskammer Damaskus