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Arbeitsrecht und Compliance

Der Bereich regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten und stellt die vollständige Einhaltung des Arbeitsrechts und der geltenden Vorschriften sicher. Er erstellt und prüft Arbeitsverträge, die die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegen, meldet Beschäftigte bei der Direktion für Soziales und Arbeit an und begleitet die mit der Einstellung verbundenen rechtlichen Verfahren.

Leistungen im Bereich Arbeitsrecht und Compliance

Darüber hinaus überwacht der Bereich die steuerlichen Pflichten der Beschäftigten und stellt die Einhaltung der Sozialversicherungsvorschriften sicher, was den rechtlichen Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen stärkt.

Zudem betreut der Bereich den Status und die Aufenthaltsgenehmigungen ausländischer Beschäftigter sowie deren ordnungsgemäße Verlängerung und berät zur Gestaltung des Arbeitsumfelds und zur rechtlichen Compliance innerhalb von Unternehmen.

Zum Leistungsspektrum des Bereichs gehört ferner:

Erstellung interner Arbeitsordnungen und Betriebsregelungen für Unternehmen.

Bearbeitung und Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten auf rechtlichem Wege.

Begleitung von Kündigungsverfahren und Abfindungen nach dem Arbeitsrecht.

Compliance-Beratung für Unternehmen und Institutionen.

Unter der Leitung von

Gründungsanwalt

Rechtsanwalt Ahmad Alkourabi

Mitglied der Anwaltskammer Damaskus

Gesellschafts- und Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Tharaa Matar

Mitglied der Anwaltskammer Damaskus