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Rechtliche Beiträge

Welche Unterlagen sind für die Registrierung einer Niederlassung oder eines Büros eines ausländischen Unternehmens in Syrien erforderlich?

Von Rechtsanwalt Ahmad Alkourabi, Gründungsanwalt ·

Die Unterlagen, die für die Registrierung einer Niederlassung oder eines Büros (vorübergehend, regional oder Repräsentanz) eines ausländischen Unternehmens in der Arabischen Republik Syrien erforderlich sind, der Beglaubigungsweg und der Inhalt des Registrierungsantrags.

Die folgenden Unterlagen sind für die Registrierung einer Niederlassung oder eines Büros (vorübergehend, regional oder Repräsentanz) eines ausländischen Unternehmens in der Arabischen Republik Syrien erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  1. Eine Kopie des „Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft oder des Unternehmens“ bzw. der „Gründungsurkunde der Einrichtung samt ihrer Satzung“.
  2. Ein Beschluss des Verwaltungsrats der Gesellschaft über die Errichtung des Büros, mit Angabe der zugeordneten Stelle und der Bestellung eines Leiters.
  3. Die Registrierungsbescheinigung der ausländischen juristischen Person im Handelsregister ihres Landes (Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft).
  4. Eine Kopie der Vollmacht des Niederlassungsleiters (sofern seine Befugnisse nicht bereits im Beschluss des Verwaltungsrats enthalten sind).
  5. Ein Nachweis, dass das eingezahlte Kapital der Gesellschaft oder des Unternehmens mindestens 50.000 USD (fünfzigtausend US-Dollar) oder den Gegenwert beträgt (sofern das Kapital nicht im Handelsregister der Muttergesellschaft oder im Beschluss des Verwaltungsrats angegeben ist). Ausländische gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen sind von dieser Anforderung ausgenommen.
  6. Der Jahresabschluss (Bilanz) des letzten Geschäftsjahres der ausländischen juristischen Person an ihrem Hauptsitz (im Herkunftsland), beglaubigt durch einen zugelassenen Abschlussprüfer.
  7. Ein Bevollmächtigungsschreiben für die von der ausländischen juristischen Person mit der Durchführung des Registrierungsverfahrens beauftragte Person (sofern die Bevollmächtigung nicht im Beschluss des Verwaltungsrats genannt ist).

Beglaubigung der Unterlagen

Diese Unterlagen müssen wie folgt beglaubigt sein:

  • Die zuständigen Stellen des Staates, in dem die ausländische juristische Person registriert ist.
  • Die syrische Botschaft im Land des ausländischen Unternehmens.
  • Das syrische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Auswanderer.

Auszufüllende Formulare

Zwei Ausfertigungen des Auskunftsbogens zum Niederlassungsleiter (mit Lichtbild) sowie der Erklärung über die Anschrift der Niederlassung sind auszufüllen und vom Niederlassungsleiter bei der Behörde zu unterzeichnen.

Inhalt des Antrags auf Registrierung der Niederlassung

  • Handelsname und Anschrift der ausländischen juristischen Person.
  • Ihre Staatszugehörigkeit und ihr Gründungsort.
  • Ihre Rechtsform.
  • Ihr Hauptsitz und ihr Wohnsitz.
  • Die Art der Registrierung.
  • Die Zwecke und Tätigkeiten, die sie in Syrien ausüben wird.
  • Ihr Kapital, sofern es sich um eine Gesellschaft oder ein Unternehmen handelt; gemeinnützige Einrichtungen und Gesellschaften sind davon ausgenommen.
  • Der Sitz der Niederlassung oder des Büros bzw. deren gewählter vorübergehender Wohnsitz.
  • Die Abteilungen, sofern vorhanden, und deren Sitz.
  • Name des Generaldirektors, seine Staatsangehörigkeit und sein gewählter Wohnsitz in Syrien.
  • Name der Person, die zur Durchführung des Registrierungsverfahrens in Syrien bevollmächtigt ist.
  • Die E-Mail-Adresse der ausländischen juristischen Person.
  • Detaillierte Angaben zu den Gesellschaftern bei Personengesellschaften bzw. zu den Verwaltungsratsmitgliedern bei Kapitalgesellschaften.
  • Name des Abschlussprüfers der ausländischen juristischen Person.
  • Name des Rechnungsprüfers in Syrien.