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Rechtliche Beiträge

Wie beschäftigt man einen ausländischen Arbeitnehmer in Syrien? Genehmigungen, Sozialversicherung und Aufenthalt

Von Rechtsanwalt Ahmad Alkourabi, Gründungsanwalt ·

Anmeldung eines ausländischen Arbeitnehmers bei der Direktion für Soziales und Arbeit, Anmeldung zur Sozialversicherung binnen 15 Tagen, Dauer und Verlängerung des Arbeitsaufenthalts, Pflichten des Arbeitgebers und Sanktionen bei Verstößen sowie die Vertragsklauseln, die beide Seiten schützen — nach Arbeitsgesetz Nr. 17 von 2010.

Nach dem syrischen Arbeitsgesetz Nr. 17 von 2010, dem Sozialversicherungsgesetz und den einschlägigen Ministerialbeschlüssen.

Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Direktion für Soziales und Arbeit

Der Arbeitgeber hat der zuständigen Direktion für Beschäftigung bzw. Soziales und Arbeit die Angaben zu den ausländischen Arbeitnehmern zu melden und vor der Beschäftigung eine vorläufige Zustimmung sowie eine förmliche Arbeitserlaubnis einzuholen, einschließlich der Zustimmung des Innenministeriums (Abteilung für Einwanderung und Pässe).

Sozialversicherung: wer meldet an und wann

  • Wer anmeldet: Der Arbeitgeber hat den ausländischen Arbeitnehmer bei der Allgemeinen Sozialversicherungsanstalt anzumelden.
  • Die Frist: innerhalb von 15 Tagen ab Arbeitsantritt des Arbeitnehmers.
  • Die Ausnahme: Ein ausländischer Arbeitnehmer ist befreit, wenn er für kurze Auslandseinsätze entsandt ist oder wenn internationale Abkommen Gegenseitigkeit vorsehen.

Aufenthaltsverfahren, Dauer und Verlängerung

  • Dauer: Der Arbeitsaufenthalt wird in der Regel für ein verlängerbares Jahr erteilt und ist an die Laufzeit der vom Ministerium für Soziales und Arbeit erteilten Arbeitserlaubnis gebunden.
  • Verfahren und Verlängerung: Der Antrag wird über die Abteilung für Einwanderung und Pässe auf Grundlage der gültigen Arbeitserlaubnis gestellt; der Verlängerungsantrag ist mindestens einen Monat vor Ablauf von Aufenthalt und Erlaubnis einzuleiten.

Pflichten des Arbeitgebers und Sanktionen bei Verstößen

  • Pflichten: Übernahme aller Kosten und Gebühren für Arbeitserlaubnis und Aufenthalt sowie das Verbot, einen Ausländer ohne gültige Erlaubnis zu beschäftigen.
  • Sanktionen und Verstöße: Dem Arbeitgeber droht eine Geldstrafe, die üblicherweise zwischen den Bußgeldern der Sozialbehörde und denen der Einwanderungs- und Passbehörde für unrechtmäßigen Aufenthalt liegt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Sanktion; zudem können die Entlassung und die Abschiebung des ausländischen Arbeitnehmers auf Kosten des Arbeitgebers erfolgen.

Der Arbeitsvertrag: die Klauseln, die beide Seiten schützen

  • Dauer und Art der Tätigkeit: klare Festlegung von Vertragsdauer, Stellenbezeichnung und Aufgaben.
  • Vergütung und Zulagen: Angabe des Grundgehalts, der Währung und der Zulagen (Unterkunft, Transport, Krankenversicherung und Reisetickets).
  • Auflösende Bedingungen und missbräuchliche Kündigung: Festlegung der Beendigungsgründe, der Kündigungsfristen und der nach Arbeitsgesetz Nr. 17 zustehenden Entschädigungen.
  • Einhaltung der lokalen Vorschriften: eine ausdrückliche Bestimmung, dass der Vertrag syrischem Recht und den syrischen Gerichten unterliegt und dass ein sicheres Arbeitsumfeld nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes bereitgestellt wird.